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Seit dem 1. August 2021 müssen Unternehmen deutlich erhöhte Dokumentations- und Meldepflichten für das Transparenzregister erfüllen, dessen Zweck die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist. Für Konzerne mit zahlreichen Beteiligungen ist der bürokratische Aufwand nicht unerheblich, er kann aber mit Hilfe der Beteiligungsmanagement-Software zetVisions CIM um einiges reduziert werden.

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, eingetragener Verein, rechtsfähige Stiftungen) und eingetragene Personengesellschaften (KG, OHG, PartG) sowie auch nichtrechtsfähige Stiftungen, Trusts und vergleichbare Rechtsgestaltungen verpflichtet, dem Bundesanzeiger Verlag als Beauftragtem des Bundesministeriums der Finanzen Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten elektronisch über www.transparenzregister.de zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Wirtschaftlich Berechtigte sind die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Rechtseinheit oder Rechtsgestaltung letztlich steht. Als wirtschaftlich Berechtigte gelten natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar Eigentümer von mehr als 25 Prozent des Kapitals sind, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben. Lassen sich solche Personen nicht identifizieren, dann müssen die Mandatsträger eingetragen werden. In diesem Fall gelten etwa Vorstandsmitglieder als wirtschaftlich Berechtigte.


Bis zu den am 1. August vergangenen Jahres in Kraft getretenen Änderungen war eine Mitteilung an das Transparenzregister nur dann notwendig, wenn sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten nicht aus bestehenden elektronisch abrufbaren Eintragungen in anderen Registern, wie beispielsweise dem Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister, ergaben. Diese Erleichterung ist ersatzlos weggefallen. Für alle der Meldepflicht unterliegenden Rechtseinheiten hat das zur Folge, dass eine bislang entbehrliche Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten nunmehr erforderlich wird – auch dann, wenn die Angaben in öffentlichen Registern bereits vorhanden sind. Für die Meldung sind jedoch Übergangsfristen vorgesehen: Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien müssen sie bis zum 31. März 2022 vornehmen; Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und europäische Genossenschaften oder Partnerschaften bis zum 30. Juni 2022. In allen anderen Fällen muss eine Mitteilung spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen.

Mitteilungspflichtig sind folgende Angaben der wirtschaftlich Berechtigten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Wohnsitzland, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sowie die Staatsangehörigkeiten. Für eine einzelne GmbH ist das kein großer Aufwand. Bei einem Konzern mit beispielsweise 150 Beteiligungen und jeweils drei bis vier wirtschaftlich Berechtigten, sind die Angaben aber für 450 bis 600 Personen zu ermitteln und einzutragen. Hinzu kommt: Die Angaben können nicht über eine Schnittstelle übertragen werden, sondern müssen „von Hand” auf der Webseite transparenzregister.de eingetragen werden.

Die Eintragung in das Register selbst, ist für Konzerne also schon eine enorme Fleißarbeit. Da ist es eine nicht zu unterschätzende Unterstützung, wenn die erforderlichen Daten automatisch bereitgestellt werden und man sie nicht mühsam zusammensuchen muss. Genau das leistet zetVisions CIM: Die Software ermittelt die nach dem GwG wirtschaftlich Berechtigten und zeigt sie – oder die Mandatsträger – für eine einzelne Gesellschaft in einem Tap/Reiter und für mehrere Gesellschaften in einem Bericht an. Mit diesem Bericht liegen alle Daten vor, die dann auf transparenzregister.de eingetragen werden müssen.

Besuchen Sie unseren Blog, hier finden Sie FAQs zum Thema Transparenzregister: https://blog.zetvisions.de/

Autorenhinweis:
Christian Sohn ist Geschäftsführer der auf die Softwareentwicklung für Stammdaten- und Beteiligungsmanagement spezialisierten zetVisions GmbH in Heidelberg. Mit über 400 erfolgreich umgesetzten Projekten ist die zetVisions GmbH Kompetenz- und Marktführer in dem Bereich Beteiligungsmanagement.

christian.sohn@zetvisions.com



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