Dazu gehört, dass die Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat gelangt und dass das abnehmende Unternehmen dort mit einer USt-Identifikationsnummer registriert ist.
Das liefernde Unternehmen muss unter anderem die USt-ID des Kunden sowie die eigene ausweisen. Zudem ist man verpflichtet zu prüfen, ob die USt-ID des abnehmenden Unternehmens gültig ist.
Dies erfolgt in Deutschland beim Bundesfinanzamt für Steuern und für andere europäische Mitgliedsländer über das MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Kommission.
Durch eine Gesetzesänderung, die voraussichtlich zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, werden die Bedingungen verschärft. Unternehmen müssen dann zusätzlich dokumentieren, dass sie die USt-ID validiert haben.
Damit Unternehmen diese Aufgabe verlässlich und zügig abarbeiten können, hat Allgeier das SAP-Add-on „USt-ID-Prüfung“ entwickelt. Die Lösung führt die Prüfung der in der Rechnung genannten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers beim MIAS automatisiert durch und speichert den Vorgang revisionssicher ab.
Fragen zum Add-on beantwortet Markus Helfen ([email protected]), Director Business Development bei Allgeier Enterprise Services.