Richtigstellung

In der Aprilausgabe wurde auf Seite 91 in der Cloud-Computing-Kolumne unter dem Titel „Machtwechsel im CRM?“ das Ende der Übergangsfrist der EU-DSGVO fälschlicherweise mit 26. März angegeben.
E-3 Magazin
28. Mai 2018
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Richtigstellung
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Der Fehler ist im Zuge der Produktion entstanden und basiert nicht auf dem ursprünglichen Text des Autors Thomas Joachim, Head of Consulting SAP Customer Experience bei Allgeier ES. Richtigerweise hätte es heißen müssen: „Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übernimmt ab 25. Mai die Hoheit.“

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