Quellcode und geistiges Eigentum

Sie stützen ihre Erkenntnisse auf ein Gutachten von Juristen, die wahrscheinlich über jede rechtliche Kompetenz verfügen, offensichtlich aber weniger Ahnung von Kybernetik, Informatik und IT-Wissenschaft haben.
Eine der Beschuldigungen lautet geheime Aneignung eines Quellcodes des Mitbewerbers. Jeder in der SAP-Community weiß, dass der SAP-Quellcode mit seinen zahlreichen Abap-Tabellen letztendlich ein offenes Buch ist. SAP sorgt sich offensichtlich weniger um das eigene geistige Eigentum, aber der Vorwurf steht im Raum, dass sich SAP woanders bedient hat.
In der Informatik ist mitunter die Rückverfolgung von Ideen und damit von geistigem Eigentum ein herausfordernder Prozess. Oft werden jahrelang Methoden und Verfahren auf einschlägigen Kongressen und an Universitäten diskutiert, bevor sich jemand findet, der diese Erkenntnis auch in einen Algorithmus verpackt. Somit gibt es weltweit auch nur ganz wenige Software-Patente.
Naturgemäß gibt es Lösungswege und Betriebsabläufe, die einzigartig und somit schützenswert sind. Ein effizienter Sortieralgorithmus ist sicher ein zu schützendes geistiges Eigentum des Erfinders. Ebenso werden in Zukunft viele Programme für das Quanten-Computing das geistige Eigentum von Forschern bleiben.
Inwieweit ERP-Programme geschützt werden können, ist noch nicht entschieden: Ein sehr guter Freund von mir war vor etwa zehn Jahren auf einer Studienreise in China; dort, an einer Universität, wurde ihm ein selbst entwickeltes ERP-System vorgeführt. Er wurde gebeten, vor einem Bildschirm Platz zu nehmen und eventuell selbst das Programm zu testen – er konnte es vom ersten Moment an perfekt bedienen, denn es verhielt sich wie die zahlreichen SAP-Systeme, auf denen er jahrzehntelang arbeitete.