Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

SAP-Bestandskunden, DSAG und SAP selbst sind sich weitgehend einig über die Richtung und das Ziel. Wie bei vielen anderen ERP-Themen gibt es jedoch Auffassungsunterschiede in der zeitlichen Abfolge.
Während SAP die Herausforderungen gerne analysieren, optimieren, konzipieren und dann customizen will – wie es jeder Ingenieur mit Projektsoftware machen würde –, drängt der Anwenderverein auf ein schnelles und standardisiertes Customizing, damit die gesetzlichen Auflagen bis Ende 2022 erfüllt sind. Naturgemäß ist das Vorgehen der SAP logischer und entspricht auch den gängigen Lehrmeinungen, aber wie vieles aus Walldorf ist es weltfremd.
Theoretisch kann ich einen S/4-Releasewechsel in wenigen Monaten organisieren. In der Praxis finden sich jedoch immer zahlreiche Modifikationen und Z-Funktionen, sodass die Green-, Brown- oder Bluefield auch mehrere Jahre dauern kann.
Naturgemäß kommt der SAP-Bestandskunde schnell in die Cloud. Wenn er die Cloud aber wieder verlassen will oder muss, gibt es in der Praxis keine Exitstrategie.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein wichtiges und richtiges Gesetz. Die langfristigen Ziele von SAP sind zu begrüßen, aber SAP sollte mehr auf die gelebte Praxis und auf die Alltagssorgen seiner Bestandskunden schauen. Hier zählt mehr das Damoklesschwert des Gesetzgebers als die Optimierung der digitalen Transformation auf Basis der Business Technology Plattform. Das ist keine Wertung, sondern Pragmatismus.