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Klarheit bei der Lizenzpflicht

Die DSAG und SAP arbeiten seit Längerem gemeinsam daran, das Thema Lizenzen zu modernisieren und an die Anforderungen der Digitalisierung anzupassen. Mit der Neuregelung der Lizenzierungspflicht für NetWeaver Foundation for 3rd Party Applications gelang nun ein erste Erfolg.
25. September 2017
Klarheit bei der Lizenzpflicht
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Die DSAG und SAP haben sich darauf verständigt, dass IT-Szenarien, in die Drittanbieter involviert sind (SAP NetWeaver Foundation für 3rd Party Applications), nur dann lizenzpflichtig sind, wenn dafür SAP-Systeme wie SAP NetWeaver als Plattform für Geschäftsanwendungen genutzt werden.

Lizenzfrei sind hingegen ab sofort Lösungen von Drittanbietern, die zwar über Schnittstellen in SAP-Lösungen integriert sind, aber nicht den SAP NetWeaver als Plattform nutzen. Dies trifft zum Beispiel auf mobile Anwendungen und Scanner zu.

„Damit wurden nun für die Kunden klare Verhältnisse geschaffen, wofür Lizenzen bei den Drittanbieter-Szenarien anfallen und wofür nicht“

erläutert Andreas Oczko, DSAG-Vorstand Operations/Service & Support.

Keine Lizenzen für kundenspezifische Reports

Zudem haben die DSAG und SAP zum Nutzen der Anwender vereinbart, dass künftig keine Lizenzgebühren beim Einsatz der entsprechenden SAP-NetWeaver-Plattform anfallen, wenn lediglich der bestehende Quellcode der SAP-Software oder die Metadaten wie Dokumente, Daten oder Dateien geändert werden.

Lizenzfrei bleibt beispielsweise, wenn nur bestehende Funktionalität der SAP-Software ausgeprägt, verbessert oder geändert und keine neue und unabhängige Funktionalität hinzugefügt wird.

Für neue kundenspezifische Reports auf bestehende Datenbanktabellen würden damit keine Lizenzen anfallen. Lizenzfrei ist auch, wenn Schnittstellen zur Anwendungsprogrammierung (APIs) genutzt und darüber neue und unabhängige Funktionen hinzugefügt werden, die nicht auf Datenbankinformationen zugreifen, zum Beispiel bei der Lageroptimierung, die nur auf Applikationsebene mit der SAP-Anwendung kommuniziert. Auch die Konfiguration von SAP-Software im Sinne kundenspezifischer Einstellungen erfordert keine Lizenzen.

Die vorhergehenden Regelungen waren teilweise unvollständig, missverständlich oder ungenau. Mit der aktuellen Neuregelung wurde nun zum Beispiel klargestellt, dass auch Partner-Add-ons wie kundeneigene Entwicklungen behandelt werden.

Für die angeführten Szenarien hält Andreas Oczko die SAP NetWeaver Runtime für ausreichend, die in den normalen SAP-Lizenzen enthalten ist. Für Andreas Oczko ist die Neuregelung der Lizenzierungspflicht für Drittanbieter-Szenarien ein erster, wichtiger Erfolg im Bereich der Software-Lizenzierung.

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