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Kassenprüfung - Schlimmer als die DSGVO?

So weit wollen wir nicht gehen. Aber das Thema revisionssichere Kassendatenarchivierung mit den Vorgaben durch GoBD und Kassensicherungsverordnung ist im Handel angekommen.
21. November 2018
Kassenprüfung - Schlimmer als die DSGVO?
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Das ist nicht neu, wird aber in den meisten Unternehmen noch nicht mit der Priorität behandelt, wie es bei Prüfungen abverlangt wird.

„Die wenigsten sind vorbereitet“

sagt Stephan Kaup, Geschäftsführer von Consult-SK.

„In unseren Workshops und Terminen treffen wir bei diesem Thema auf große Unsicherheit und Baustellen.“

Zwar gehen Fälle bereits durch die Presse, meist wird aber erst im Prüfungsfall reagiert. Und das in einer Zeit, in der die Datenträgerüberlassung an die Finanzbehörden der Regelfall und nicht die Ausnahme ist.

Hier geht es darum, frühzeitig zu handeln und das Thema der revisionssicheren Archivierung der Kassendaten anzugehen. Dazu gehört auch die Erstellung einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation.

Meist ist es ein Problem der Masse, insbesondere dort, wo mehrere Hundert Kassen im Einsatz sind und Millionen Transaktionen entstehen. Hier ist es eine besondere Herausforderung, die originalen Kassenbons unmittelbar, vollständig und revisionssicher abzuspeichern und im Prüfungsfall prüfungskonform bereitzustellen.

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