DSGVO: Mein Name ist Hase, ich speichere nichts

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) löst die von 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG ab, die noch aus der „Internet-Steinzeit“ stammt. Grundsätzlich gut ist die gleiche Gültigkeit in allen EU-Ländern.
Dass es sich um ein scharfes Schwert handelt, zeigt sich auch daran, dass Facebook die Verwaltung von 1,5 Milliarden seiner Profile noch schnell aus dem EU-Raum in die USA verlagert hat. Große Online-Datenkraken, die unmäßig Daten sammeln, waren ein Ziel des Gesetzes.
Es trifft allerdings so gut wie alle Unternehmen, bis hin zum kleinen Onlinehandel, und sogar Vereine! Kurz, es betrifft uns alle, auch Sie!
Worum geht es? Es geht um das Sammeln, Speichern und Verarbeiten personenbezogener Daten durch Ihr Unternehmen. Betroffen sind alle Daten, die Personen (leichter) identifizierbar machen, also alle Merkmale wie Name, Adresse, Geschlecht oder auch Kontonummern, Fahrzeug usw.
Auch die auf die Personendaten bezogenen Veränderungen, die Weiterverarbeitung und die Auswertung der Daten gehören dazu. Das Verbot gilt dann nicht, wenn Sie bei Ihren Kunden explizit diese Erlaubnis einholen.
Wer dem nicht zustimmt, wird einen eingeschränkten oder keinen Service bekommen. Gut für den Verbraucher ist das Kopplungsverbot. Damit dürfen nur für den Abschluss notwendige Daten als Grundlage für den Abschluss gemacht werden.
Die Geltendmachung von Schadensersatz wurde vereinfacht und die maximalen Strafen drastisch erhöht. Dass die EU ernst machen kann, zeigen die Klagen gegen Apple und Google in den vergangenen Jahren.
Mit der Transparenzpflicht haben Kunden die Möglichkeit, die über sie gespeicherten Daten in einer verständlichen Form übermittelt zu bekommen. Die Erhebung sensibler Daten wird eingeschränkt und Unter-16-Jährige benötigen die Zustimmung der Eltern.
Das Alter muss zwar nicht nachgeprüft werden, diese Regelung ist aber der Grund, warum WhatsApp inzwischen erst ab 16 zulässig ist. Übrigens betrifft das neue Gesetz auch Behörden. Die kommen auch eher mit den sehr juristischen Formulierungen zurecht.
Meine These: Es wird noch zwei bis drei Jahre dauern, bis die Durchführung klar ist. Heute sind elementare Fragen offen, z. B. wie mit den Rechten am eigenen Bild umzugehen ist. Oder wie wird die Pressefreiheit im Rahmen der DSGVO gesehen.
Dies sehen die einzelnen Bundesländer in ihren Landespressegesetzen noch unterschiedlich. Zumindest für das E-3 Magazin und seine Leser wird dieser Punkt ein Thema sein.
Der digitale Hase darf, kurz gefasst, trotzdem viel wissen, solange er die für seine Tätigkeit notwendigen Daten mit Erlaubnis sammelt, transparent für die Dauer der erlaubten Nutzung speichert und auf Verlangen auch vorzeitig löscht.